Stopp der Gewalt gegen die Polizei

 

 

 

 
 
 
 
 

 

Um diese Forderung zu unterstreichen, verabschiedete der Zentralvorstand des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter VSPB anlässlich seiner Sitzung vom 29./30. Oktober 2009 in Basel die nachfolgende Petition. Diese wurde Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf noch am gleichen Tag zugestellt. Am darauf folgenden Dienstag, 3. November 2009 wurde die Petition den Schweizer Medien präsentiert.

 

Das Thema beschäftigte auch gut 150 Personen anlässlich des Forums "Innere Sicherheit" 2009, welches am 6. November 2009 im Kulturcasino in Bern stattfand. Nähere Informationen über diesen Tag finden Sie hier.

 

Wir werden Sie auf dieser Seite regelmässig über die weiteren Schritte auf unserem Weg informieren. Besuchen Sie uns also bald wieder.

 

Vielen lieben Dank für Ihr Interesse und die Solidarität.

 

Muss der Missstand einfach hingenommen werden? Oder ist man gewillt, dieses Phänomen zu bekämpfen? Sagen Sie uns via mail(a)vspb.org, was Sie darüber denken oder welche Frage Sie diesbezüglich beschäftigt.

 

Gerne werden wir Eure Mitteilungen anonymisiert und unsere Antworten in regelmässigen Abständen veröffentlichen.

 

Lesen Sie auf dieser Seite, was andere darüber sagen!

 
 
 
 

PETITION AN DEN BUNDESRAT
UND DIE EIDGENÖSSISCHEN RÄTE

 

Stopp der Gewalt gegen die Polizei

 

Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter VSPB mit seinen über 23'000 Mitgliedern ist sehr besorgt über die ständige Zunahme der Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten sowie gegen Repräsentanten unserer Behörden im Allgemeinen.

 

Die Gewalt gegen Polizeiangehörige ist ein klarer Akt der Gewalt gegen den durch sie vertretenen Arbeitgeber: gegen den Staat. Sie soll demzufolge auch als solcher Akt gegen den Staat abgeurteilt werden. Nur mit der Unterstützung der Politik wie der Justiz kann der Entwicklung Einhalt geboten werden. Bei diesem Problem darf die Polizei nicht alleine gelassen werden!

 

Der VSPB könnte sich zur verstärkten Bekämpfung dieser unhaltbaren Situation eine Anpassung des Schweizerischen Strafgesetzbuches folgenden Inhaltes als zielführend vorstellen:

 

  • Kurze Haftstrafen werden wieder eingeführt.
  • Die Mindeststrafdrohung im Art. 285 StGB (Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden) wird erhöht.
  • Bei Wiederholungstaten im Zusammenhang mit Art. 285 StGB wird das Strafmass verdoppelt (französische Regelung) und eine Haftstrafe ist unumgänglich.

 

Der VSPB bittet den Bundesrat und die eidgenössischen Räte daher, sich diesem Anliegen anzunehmen und dem kontinuierlichen Zuwachs der Gewalt gegen die Polizei Einhalt zu gebieten.

 

Begründung

 

  • Klare, unmissverständliche Zahlen und Fakten bestätigen den Ernst der Situation - Zahlen und Fakten, die auf der jährlich von fedpol erhobenen Statistik zu Art. 285 StGB basieren und durch die Angaben der Polizeikorps der Schweiz untermauert werden.

 

  • Aus der fedpol-Statistik geht hervor, dass im Jahr 2000 noch 774 Verstösse gegen Art. 285 StGB verzeichnet wurden, im Jahre 2008 aber deren 2024 zu Buche stehen - eine Zunahme von mehr als 160 %!

 

  • Konkret sind in den letzten zwei Jahren massiv ansteigende Zahlen zu verbuchen. Im Jahr 2007 liegt ein Plus von 16,6 % vor und im 2008 sogar ein Plus von 23,2 %.

 

  • Die Angaben der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS sowie die der Schweizerischen Vereinigung städtischer Polizeichefs SVSP bestätigen, dass von den 2024 Fällen im Jahr 2008 in über 90 % der Fälle Polizistinnen oder Polizisten betroffen, also die Opfer waren.

 

  • Uns ist bewusst, dass theoretisch die Möglichkeit bestünde, solche Verstösse angemessen und wirksam zu ahnden. Leider müssen wir jedoch immer wieder feststellen, dass Gewaltakte gegen Polizistinnen und Polizisten sowie andere Repräsentanten des Staates viel zu oft und fälschlicherweise bagatellisiert werden. Diese Praxis geht vollumfänglich zu Lasten des Respekts gegenüber dem Staat, seinen Behörden und deren Repräsentanten und wirkt sich damit direkt negativ auf die innere Sicherheit unseres Landes aus.

 

  • Die momentane Unmöglichkeit, kurze Gefängnisstrafen auszusprechen, reduziert Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte - allem voran in den Augen des Täters - zu einem Kavaliersdelikt. Ohne wahrnehmbare und ernst zu nehmende Konsequenzen in strafrechtlicher und auch persönlicher Hinsicht bleibt das entsprechende Gesetz Papier.

 

  • In Frankreich wird "Gewalt gegen die Polizei" schon seit langem als Delikt mit erschwerenden Umständen angesehen und Wiederholungstäter müssen laut Art. 132-10 mit der Verdoppelung des Strafmasses rechnen.

 

Verband Schweizerischer Polizeibeamter VSPB

Basel, 30. Oktober 2009

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