Unterstützungs- und Darlehenskasse
Unterstützungskasse
Grundsätzliches
Der Verband unterält eine Unterstützungskasse, um den Mitgliedern oder den Familien verstorbener Mitglieder, die unverschuldet in Not geraten sind, für dringende Lebensbedürfnisse mit finanzieller Unterstützung beizustehen.
Gesuche
Unterstützungsgesuche sind grundsätzlich begründet an den Sektionsvorstand zu richten. Dieser leitet es mit Antrag an das Verbandssekretariat weiter. Die Geschäftsleitung entscheidet über die Gesuche. Entscheide der Geschäftsleitung können an den Zentralvorstand weitergezogen werden, welcher als letzte Instanz entscheidet.
Fragen werden vom Verbandssekretariat vertraulich behandelt und beantwortet. Das entsprechende Reglement kann beim Sektionsvorstand zur Einsicht verlangt werden.
Darlehenskasse
Grundsätzliches
Der Verband unterhält eine Darlehenskasse, um den Mitgliedern oder den Familien verstorbener Mitglieder, die unverschuldet in Not geraten sind, für dringende Lebensbedürfnisse mit finanzieller Unterstützung beizustehen.
Gesuche
Darlehensgesuche sind grundsätzlich begründet an den Sektionsvorstand zu richten. Dieser leitet es mit Antrag an das Verbandssekretariat weiter. Darlehen bleiben in der Regel die ersten zwölf Monate zinsfrei. Wird das Darlehen oder ein Teil davon länger beansprucht, muss dafür Zins entrichtet werden. Die Geschäftsleitung entscheidet über die Gesuche. Entscheide der Geschäftsleitung können an den Zentralvorstand weitergezogen werden, welcher als letzte Instanz entscheidet.
Fragen werden vom Verbandssekretariat vertraulich behandelt und beantwortet. Das entsprechende Reglement kann beim Sektionsvorstand zur Einsicht verlangt werden.

