Sterbekasse

 
 

Grundsätzliches
Alle Mitglieder des VSPB sind der Sterbekasse angeschlossen.

 

Versicherungsleistungen
Beim Hinschied eines Mitgliedes wird ein Sterbegeld und ein festgelegter Beitrag pro minderjähriges Kind ausbezahlt. Im weiteren wird ein Bonus zum Sterbegeld sowie wiederum ein festgelegter Betrag für jedes minderjährige Kind gewährt. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt durch die zuständige Sektion des VSPB.

 

Anspruchsberechtigte Personen
Betreffend dem Anspruch auf die Sterbesumme wird auf Art. 7 des Stiftungsreglementes der Sterbekasse verwiesen.

Für spezifische Fragen wende man sich an das Verbandssekretariat oder an seine Sektion.

 

Stiftungsstatut der Sterbekasse

 

Stiftungsreglement der Sterbekasse