Fürsorgestiftung VSPB

 
 

 

Die Fürsorgestiftung hat sich - wie der Name erahnen lässt - die Unterstützung von Mitgliedern des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter VSPB und deren Hinterbliebenen zum Zwecke gemacht.

 

In diesem Sinne unterhält die Fürsorgestiftung eine so genannte Sterbe- und Unterstützungskasse.

 
 

Grundsätzliches
Alle Mitglieder des VSPB sind der Sterbe- und Unterstützungskasse angeschlossen.

 

Versicherungsleistungen
Beim Hinschied eines Mitgliedes wird ein Sterbegeld und ein festgelegter Beitrag pro minderjähriges Kind ausbezahlt. Im weiteren wird ein Bonus zum Sterbegeld sowie wiederum ein festgelegter Betrag für jedes minderjährige Kind gewährt. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt durch die zuständige Sektion des VSPB.

Weiter besteht die Möglichkeit, Mitglieder oder die Familien verstorbener Mitglieder, die in Not geraten sind, mit Unterstützungsbeiträgen oder Darlehen zu unterstützen.

 

Anspruchsberechtigte Personen
Betreffend dem Anspruch auf die Sterbesumme wird auf Art. 7 des Stiftungsreglementes der Sterbekasse verwiesen.

Für spezifische Fragen wende man sich an das Verbandssekretariat oder an seine Sektion.

 

 

 
 

Stiftungsstatut der Sterbekasse

 

Stiftungsreglement der Sterbekasse

 

Mit Beschluss der Delegiertenversammlung vom 10./11. Juni 2010 wurde die bis anhin existierende Unterstützungs- und Darlehenskasse aufgelöst. Die Vermögenswerte werden in die neue "Sterbe- und Unterstützungskasse" überführt. Die entsprechenden Reglemente werden vom Stiftungsrat an seiner Sitzung im Herbst 2010 angepasst und zu gegebener Zeit auf dieser Seite veröffentlicht.