Berufsrechtsschutz

 
 

 

Der VSPB gewährt seinen Mitgliedern und Sektionen Rechtsschutz. Anspruch besteht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sowie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den VSPB oder eine Sektion. Details sind dem Rechtsschutzreglement zu entnehmen.

 

Befinden Sie sich in einer Situation, die juristischer Abklärung bedarf, bitten wir Sie, sich zwecks weiterem Vorgehen mit dem für den Rechtsschutz zuständigen Funktionär Ihrer Sektion in Verbindung zu setzen. Sollten Sie nicht wissen, wer dafür zuständig ist, gibt Ihnen unser Verbandssekretariat gerne Auskunft.

 

Zur Vorbereitung der Gesuchseinreichung kann an dieser Stelle das Gesuch heruntergeladen werden:

 

Rechtsschutzgesuch

 

Dieses kann nur in Zusammenarbeit mit der Sektion der Geschäftsleitung zugestellt werden.

 

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zum Rechtsschutz des VSPB.

 

Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Verbandssekretariat.